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Seit Donnerstag, den 25. November 2021 gilt bis zum 23. Dezember die Coronavirus-Schutzverordnung vom 24. November 2021. Für alle Veranstaltungen in Innenräumen wird mit dieser Verordnung die 2G-Regel eingeführt. Die Maskenpflicht gilt nun auch nach Einnehmen des Sitzplatzes. Nur noch Geimpfte oder Genesene haben somit Zutritt zu Veranstaltungen in Innenräumen und zu den Gemeinschaftseinrichtungen von Unterkünften. Kinder unter 6 Jahren werden von dieser Regel ausgenommen, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren können auch mit einem negativen Testnachweis (z.B. dem Testheft aus der Schule) an Veranstaltungen teilnehmen und die Gemeinschaftseinrichtungen von Übernachtungsstätten nutzen. Für alle größeren Zusammenkünfte werden für alle Teilnehmenden Tests empfohlen.

Alle aktuellen Änderungen gibt es im Infobereich Corona der hjr-Website unter Allgemeine Hinweise für die Jugendarbeit in Hessen sowie im FAQ-Bereich.

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