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Schlüssel

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aHauptamtliche Mitarbeiter*innen des Landesverbandes, Externe externe Referent*innen
bLandesvorstände, Landesbeauftragte, Kursleitungen
cMitglieder der Arbeitskreise, Kursteamer
d

Helfer*innen auf Landesversammlungen (Spülsippe, Versammlungsleitung, Protokoll)

eStammesführungen, Landesdelegierte bei Landesversammlungen
efGäste bei Landesversammlungen
fgStudioteilnehmende bei Landeskursen
ghTeilnehmende an Landeskursen
hjTeilnehmende an Landesveranstaltungen

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In der nachfolgenden Tabelle sind die Teilnahmebeiträge notiert. Eine Markierung in fetter Schrift kennzeichnet, dass Fahrtkosten gemäß dieser Abrechnungsordnung übernommen werden.


abcdefghj
Wochenkurs (inkl. Vorbereitung)0 €50 €50 €


10 € / Nacht100 €
Wochenendkurs (inkl. Vorbereitung)0 €10 €10 €



20 €
Landesversammlung Fr-Sa0 €5 €5 €0 €10 €15 €


Landesversammlung Fr-So0 €10 €10 €0 €15 €20 €


Landesversammlung Sa-So0 €5 €5 €0 €10 €15 €


Klausuren (je Nacht)0 €5 €5 €





Veranstaltung 2 Nächte Haus0 €10 €10 €




20 €
Veranstaltung 2 Nächte Draußen0 €10 €10 €




15 €
Veranstaltung 3 Nächte Haus0 €15 €15 €




30 €
Veranstaltung 3 Nächte Draußen0 €15 €15 €




25 €
Veranstaltung 4 Nächte Haus0 €20 €20 €




40 €
Veranstaltung 4 Nächte Draußen0 €20 €20 €




35 €

Ausfall und verspätete Anmeldung

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Sofern Fahrtkosten durch den Landesverband übernommen werden, ist die günstigste zumutbare Anreise zu wählen. Dabei ist nach Möglichkeit eine Gruppenanreise zu wählen. Im Regelfall soll die Anreise dabei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen, eine Abrechnung von Fernbussen sowie Mitfahrgelegenheiten ist ebenfalls möglich. Zugreisen werden grundsätzlich nur in der zweiten Klasse gewährt, die Verwendung von Fernzügen (IC, ICE) ist für die Personengruppen außer a, b, c und c d vorher durch das Landesbüro zu genehmigen. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug gelten folgende Kilometersätze:, wobei für umfangreichere Materialtransporte Material als Mitfahrer*in eingetragen werden kann, sofern dies mit dem Landesbüro abgesprochen ist.

PersonengruppePKW grundsätzlichPKW zusätzlich je weitere*r Mitfahrer*inMotorrad grundsätzlichFahrrad
a30 ct0 ct20 ct5 ct
b16 ct0 ct10 ct5 ct
c10 ct2 ct10 ct5 ct
d10 ct2 ct10 ct5 ct
e10 ct2 ct10 ct5 ct

Flugreisen und Mietwagen werden nur nach Rücksprache mit dem Landesbüro erstattet, wobei darzulegen ist warum diese Anreise günstiger ist als eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nebenkosten der Reisen wie Nahverkehrs- oder Parktickets können ebenso übernommen werden.

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Veranstaltungen müssen bis zur letzten Landesleitungsklausur des Vorjahres mit einer groben Kalkulation eingereicht werden. Dabei sind geschätzte Personenzahlen, Zeiträume sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Programmkosten sowie Sonstiges anzugeben. Werden für die Finanzierung Drittmittel herangezogen, sind diese zu benennen und vor Anfrage mit dem*der Landesschatzmeister*in abzustimmen. Für die Abrechnung sind sämtliche Belege chronologisch durchzunummerieren, aufzulisten und in die benannten Kategorien zu sortieren. Zusätzlich muss für jede Veranstaltung eine Teilnehmendenliste gemäß beigefügter Vorlage angelegt werden. Eine Erstattung von Fahrtkosten oder Veranstaltungskosten ist erst nach Eingang der Teilnehmendenliste möglich!

Veranstaltungen sind bis 2 Monate zu 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung mit allen Belegen beim Landesbüro abzurechnen.

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