Im Rahmen des Kinderschutzes hat der BdP LV Hessen e.V. mit dem Kreisjugendamt eine Vereinbarung getroffen.

Teil dieser Vereinbarung ist, dass alle Personen, die mit Kindern arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen müssen.

Was das genau heißt, erfahrt ihr hier:



Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument vom Staat, das zeigt, ob jemand bestimmte Straftaten begangen hat – besonders solche, die für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen wichtig sind.

Im erweiterten Führungszeugnisse stehen nur Straftaten, über welche man selbst vorbestraft ist. Ergo: Ohne Verurteilung kein Eintrag.

Es enthält mehr Informationen als ein normales Führungszeugnis, zum Beispiel auch kleinere Straftaten oder Dinge, die schon länger her sind.

Es wird zum Beispiel verlangt, wenn man in einer Schule, Kita oder Jugendeinrichtung arbeiten will. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Personen geschützt werden.


Was ist der Unterschied zum "normalen" Führungszeugnis?

Das Bundesministerium für Justiz beschreibt den Unterschied wie folgt:

Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat. Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein "erweitertes Führungszeugnis" beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.

(https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument98504, 07.05.2025)

Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Im Grunde brauchen alle Stammesführungen, Gruppenführungen, Teamende und alle Personen, die hinsichtlich ihrer Art und Intensität erwähnenswert mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit des BdP arbeiten ein erweitertes Führungszeugnis.

Das klingt erstmal komplizierter, als es ist. Um herauszufinden, ob auch du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musst, kannst du diesem Flowchart folgen:


Falls du noch Fragen hast, zögere nicht, den AK intakt oder das Landesbüro anzurufen.

Wie beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis kann bei der Stadt/Gemeinde, in der du gemeldet bist, beantragt werden.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses brauchst du jedoch entsprechende Antragsunterlagen.

Diese können dir von deinem*r zuständigen Mitgliederverwalter*in ausgestellt werden. Dafür muss man in der Mitgliederverwaltung lediglich einen Rechtsklick auf die entsprechende Person machen und "Antragsunterlagen SGB VIII" drücken. Ansonsten melde dich gerne im Landesbüro.

Du erhältst dann zwei Seiten: einmal die Beantragung und einmal eine Erlaubnis zur Einsichtnahme.

Den Antrag bringst du dann zu deinem Termin bei der Stadt/Gemeinde mit, die Erlaubnis benötigst du noch nicht. Alle Kosten werden dabei übernommen, du zahlst nichts.

Dann dauert es ein paar Wochen, bis du einen hübschen Brief vom "Bundesamt für Justiz" bekommst und deine Eltern fragen, was du schon wieder angestellt hast.

Was mache ich mit diesem erweiterten Führungszeugnis?

Dein erweitertes Führungszeugnis schickst du dann an das Landesbüro oder bringst es persönlich vorbei.

Vergiss nicht, den zweiten Zettel - die Erlaubnis zur Einsichtnahme - ebenfalls unterschrieben mitzuschicken.

Die Adresse ist:

BdP LV Hessen e.V.

Königssteiner Straße 33

61476 Kronberg im Taunus

Was passiert dann mit meinem erweiterten Führungszeugnis?

Dein erweitertes Führungszeugnis wird im Landesbüro eingesehen. Das heißt, es wird überprüft, ob du durch Taten vorbestraft bist, welche dir das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen unmöglich machen.

Anschließend wird in der Mitgliederverwaltung vermerkt, dass wir dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen haben - nur das Datum, keine Inhalte.

Dann wird dein erweitertes Führungszeugnis durch uns vernichtet - die Erlaubnis dafür hast du durch deine Unterschrift in der Einsichtnahme gegeben,

Solltest du dein erweitertes Führungszeugnis jedoch wiederhaben wollen, sag bitte im Landesbüro Bescheid.

Falls du vor hast, es bei anderen Stellen ebenfalls vorzuzeigen, kannst du das gerne tun. Beachte jedoch, dass das Dokument an sich ab Ausstellungsdatum nur drei Monate gültig ist.

Wie oft muss ich das erweiterte Führungszeugnis einreichen?

Das erweiterte Führungszeugnis muss alle zwei Jahre im Landesbüro zur Einsicht vorgelegt werden.

Das heißt: ab Datum der Einsicht musst du in spätestens genau zwei Jahren diesen ganzen Prozess wiederholen, sofern es (siehe Flowchart) nötig ist.

Ich habe noch mehr Fragen, was tue ich?

Ganz einfach: Melde dich beim Arbeitskreis intakt oder im Landesbüro (0159 03769331).

Wie oft steht in diesem Text "erweitertes Führungszeugnis"?

23 Mal.


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