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Schlüssel

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Bei Fragen stehen euch Landesbüro und Landesschatzmeister*in gerne zur Verfügung.

Personengruppen


a

Hauptamtliche Mitarbeiter*innen des Landesverbandes, externe Referent*innen

b

Landesvorstände, Landesbeauftragte, Kursleitungen, Veranstaltungsleitungen

c

Mitglieder der Arbeitskreise, Kursteamende, Veranstaltungsteamende

d

Helfer*innen auf Landesversammlungen (Spülsippe, Versammlungsleitung, Protokoll)

e

Stammesführungen und Landesdelegierte bei Landesversammlungen

f

Gäste bei Landesversammlungen

g

Studioteilnehmende bei Landeskursen

h

Teilnehmende an Landeskursen

j

Teilnehmende an Landesveranstaltungen

Beiträge

Grundsätzlich sind Teilnehmendenbeiträge im Vorhinein per Überweisung auf das Landeskonto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind die Personengruppen a, für die grundsätzlich kein Beitrag anfällt sowie b und c, deren Beiträge halbjährlich gesammelt und mit Erstattungen verrechnet werden können.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Teilnahmebeiträge notiert. Eine Markierung in fetter Schrift kennzeichnet, dass Fahrtkosten gemäß dieser Abrechnungsordnung übernommen werden.


a

b

c

d

e

f

g

h

j

Wochenkurs (inkl. Vorbereitung)

0 €

50 €

50 €




10 € / Nacht

100 €


Wochenendkurs (inkl. Vorbereitung)

0 €

10 €

10 €





20 €


Landesversammlung Fr-Sa

0 €

5 €

5 €

0 €

10 €

15 €




Landesversammlung Fr-So

0 €

10 €

10 €

0 €

15 €

20 €




Landesversammlung Sa-So

0 €

5 €

5 €

0 €

10 €

15 €




Klausuren und andere arbeitskreisinterne Treffen (je Nacht)

0 €

5 €

5 €







Veranstaltung Haus pro Nacht

0 €

5 €

5 €






10 €

Veranstaltung Draußen pro Nacht

0 €

5 €

5 €






7,50 €

Ausfall und verspätete Anmeldung

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Sofern Fahrtkosten durch den Landesverband übernommen werden, ist die günstigste zumutbare Anreise zu wählen. Dabei ist nach Möglichkeit eine Gruppenanreise zu wählen. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Wohnort und dorthin zurückerstattet, maximal werden aber die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Von der Veranstaltung abweichende Reisetage sind zulässig, insofern dadurch keine höheren Kosten entstehen. Im Regelfall soll die Reise dabei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen, eine Abrechnung von Fernbussen sowie Mitfahrgelegenheiten ist ebenfalls möglich. Zugreisen werden grundsätzlich nur in der zweiten Klasse gewährt, die Verwendung von Fernzügen (IC, ICE) ist für die Personengruppen außer a, b, c und d vorher durch das Landesbüro zu genehmigen. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug gelten folgende Kilometersätze. Es können maximal 4 mitfahrende Personen angegeben werden.


Personengruppe

PKW grundsätzlich

PKW je weitere*r Mitfahrer*in

Motorrad grundsätzlich

Fahrrad

a

30 ct

0 ct

20 ct

15 ct  

b

24 ct

0 ct

20 ct

15 ct

c

24 ct

0 ct

20 ct

15 ct

d

16 ct

2 ct

15 ct

15 ct

e

16 ct

2 ct

15 ct


15 ct

Durch Materialtransporte entstandenen Kosten können nach vorheriger Absprache mit der*dem Landesschatzmeister*in individuell ausgeglichen werden, wobei nicht nur der Kraftstoffverbrauch, sondern auch Verschleiß und andere Kosten einbezogen werden können. Umfangreiche Materialtransporte sollen explizit so abgerechnet werden, dass den durchführenden Personen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Falls die Kosten des Materialtransports 24 ct pro km nicht überschreiten, können diese über das Eintragen von Mitfahrenden ausgeglichen werden. Als Materialtransport zählen diejenigen Fahrten, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Material im Rahmen der Arbeit des BdP Landesverbands Hessen e.V. zu transportieren.

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Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Landesverband Bayern und dem Landesverband Hessen übernimmt der Landesverband Hessen eines der beiden Vorbereitungstreffen für das Singats. Dieses Vorbereitungstreffen findet in Hessen statt, alle Fahrtkosten des Teams werden gemäß Personengruppe c dieser Abrechnungsordnung abgerechnet. Ein entsprechender Eigenanteil ist gemäß einer Klausur zu entrichten. Weiterhin werden die Fahrtkosten der hessischen Teilnehmenden zum Singats gemäß der Personengruppe c übernommen. Für näheres wird auf die Vereinbarung zum Singats verwiesen.

Bundesversammlung und Bund-Land-Treffen

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