Seit Donnerstag, den 25. November 2021 gilt bis zum 23. Dezember die Coronavirus-Schutzverordnung vom 24. November 2021. Für alle Veranstaltungen (das bedeutet z.B. Stammeslager) in Innenräumen wird mit dieser Verordnung die 2G-Regel eingeführt. Die Maskenpflicht gilt nun auch nach Einnehmen des Sitzplatzes. Nur noch Geimpfte oder Genesene haben somit Zutritt zu Veranstaltungen in Innenräumen und zu den Gemeinschaftseinrichtungen von Unterkünften. Kinder unter 6 Jahren werden von dieser Regel ausgenommen, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren können auch mit einem negativen Testnachweis (z.B. dem Testheft aus der Schule) an Veranstaltungen teilnehmen und die Gemeinschaftseinrichtungen von Übernachtungsstätten nutzen. Für alle größeren Zusammenkünfte werden für alle Teilnehmenden Tests empfohlen.

Bei Gruppenstunden gilt drinnen die Maskenpflicht. Hier gilt 2G+, d.h. Personen ab 18 können einen negativen PCR Test nachweisen und Personen unter 18 ihr Testheft, um die Masken wegzulassen.

Alle aktuellen Änderungen gibt es im Infobereich Corona der hjr-Website unter Allgemeine Hinweise für die Jugendarbeit in Hessen sowie im FAQ-Bereich.