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Schon im Arbeitsleben und nicht genug Urlaub, um mit auf das Stammeslager zu fahren?

Gerne einen Kurs mitteamen wollen, aber nicht so gerne den Urlaub dafür drauf gehen lassen?

In Hessen gibt es da eine tolle Lösung: die Freistellung für Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Was das ist, warum man es auch "Sonderurlaub" nennt und wie die Beantragung dazu abläuft, erfahrt ihr hier auf dieser Seite.

Was ist das eigentlich?

Die Freistellung oder den "Sonderurlaub" (so hieß das entsprechende Gesetz vor dem Jahr 2000, der Name hat sich ein bisschen länger gehalten) gibt es für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, insbesondere für Leitungen, Teamerinnen und Teamer und Helfer bei Veranstaltungen, wo Kinder und Jugendliche betreut werden. Auch die Teilnahme an Ausbildungskursen kann ein Anlass für eine Freistellung sein. Pro Jahr könnt ihr maximal 12 Arbeitstage für solche Aktionen freigestellt werden.

Auf diese Freistellung hat jeder Arbeitnehmer in Hessen einen Rechtsanspruch. Das heißt, dass Euer Arbeitgeber Euch die Freistellung eigentlich nur bei wichtigen betrieblichen Gründen verweigern kann. In der Praxis ist das allerdings nicht ganz so einfach, dazu kommt weiter unten nochmal ein Abschnitt.

Arbeitgeber, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzuordnen sind, bekommen vom Land Hessen für die Zeit des Sonderurlaubs das Gehalt der freigestellten Person vom Land Hessen zurückerstattet. Dies müssen Sie gesondert beantragen, ist aber ebenfalls gesetzlich so geregelt.

Weitere rechtliche Grundlagen findet ihr unter

Freistellung und der Arbeitgeber

So schön eine Freistellung für den einzelnen als Arbeitnehmer auch ist, muss man auf der Gegenseite offen zugeben, dass einige Probleme auf den Arbeitgeber zukommen, die er in seiner Entscheidung abwägen muss. Dies sind insbesondere


  • Verlust einer Arbeitskraft für die Zeit des Sonderurlaubs
  • Finanzieller Aufwand, da zwar die Entgelte, nicht aber die Sozialversicherungsbeiträge vom Land Hessen bezahlt werden
  • Ungerechtigkeitsgefühl im Betrieb, da die Kollegen vielleicht keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben

Wenn Ihr also vor habt, eine Freistellung zu beantragen, solltet Ihr auf diese Punkte im Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereitet sein. Als kleine Hilfestellung gibt es vom Kreisjugendring Main-Taunus einen Flyer mit 10 guten Gründen für Arbeitgeber, warum auch sie von einer Freistellung ihrer Mitarbeiter profitieren.

 

Freistellung beantragen

Bitte sprecht vor der Beantragung einer Freistellung mit eurem/eurer Vorgesetzten. Solltet ihr weitere Materialien brauchen (z.B. eine Tätigkeitsbeschreibung für Kursteamer*innen), wendet Euch bitte an das Landesbüro

Wenn ihr mit Eurem Vorgesetzten gesprochen habt, schickt Ihr einfach einen formlosen Antrag an Renate Scheel-Hahnel im Landesbüro. Was da drin stehen  muss, steht in diesem Merkblatt.

Bitte beachtet folgendes: Eine Freistellung ist nicht möglich für Zivildienst- oder Wehrdienstleistende bzw. für Freiwillige im Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ). Dies gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst.

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