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Ist für die Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, so ist bei Anmeldung nach dem Anmeldeschluss ein Zuschlag von 50 % des Beitrags fällig. Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss ist eine Ausfallgebühr von 50 % des Beitrags zu zahlen, sofern kein Fremdverschulden (beispielsweise in Form von Krankheit o.ä.) angegeben wird. Ausnahmen können durch den*die Landesschatzmeister*in beschlossen werden.

Deckelung der Teilnehmendengebühren für Teamer auf Landesverbandsebene

Teamer, definiert mit der Kategorie b bis d, können am Ende eines jeden Jahres die Teilnehmendengebühren zurückfordern, wenn diese zusammengerechnet über das laufende Jahr (01.01. bis 01.12) hinweg die Grenze von 120€ überschreiten. Die Differenz von 120€ zum bezahlten Betrag wird an den Teamer zurückgezahlt. Dies kann bis zum 01.12 des Jahres mittels eines formlosen schriftlichen Antrags an das Landesbüro geschehen. Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Namen und Daten der Veranstaltungen und die bezahlten Teilnehmendengebühren.

Erstattungen

Grundsätzlich ist mit den Mitteln des Landesverbands so wirtschaftlich wie möglich umzugehen. Die Abrechnung einzelner Kosten ist hier geregelt.

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