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Schlüssel

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Bei Fragen stehen euch Landesbüro und Landesschatzmeister*in gerne zur Verfügung.

Personengruppen

aHauptamtliche Mitarbeiter*innen des Landesverbandes, externe Referent*innen
bLandesvorstände, Landesbeauftragte, Kursleitungen
cMitglieder der Arbeitskreise, Kursteamer
d

Helfer*innen auf Landesversammlungen (Spülsippe, Versammlungsleitung, Protokoll)

eStammesführungen, Landesdelegierte bei Landesversammlungen
fGäste bei Landesversammlungen
gStudioteilnehmende bei Landeskursen
hTeilnehmende an Landeskursen
jTeilnehmende an Landesveranstaltungen

Beiträge

Grundsätzlich sind Teilnehmendenbeiträge im vorhinein per Überweisung auf das Landeskonto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind die Personengruppen a, für die grundsätzlich kein Beitrag anfällt sowie b und c, deren Beiträge halbjährlich gesammelt und mit Erstattungen verrechnet werden können.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Teilnahmebeiträge notiert. Eine Markierung in fetter Schrift kennzeichnet, dass Fahrtkosten gemäß dieser Abrechnungsordnung übernommen werden.


abcdefghj
Wochenkurs (inkl. Vorbereitung)0 €50 €50 €


10 € / Nacht100 €
Wochenendkurs (inkl. Vorbereitung)0 €10 €10 €



20 €
Landesversammlung Fr-Sa0 €5 €5 €0 €10 €15 €


Landesversammlung Fr-So0 €10 €10 €0 €15 €20 €


Landesversammlung Sa-So0 €5 €5 €0 €10 €15 €


Klausuren (je Nacht)0 €5 €5 €





Veranstaltung 2 Nächte Haus0 €10 €10 €




20 €
Veranstaltung 2 Nächte Draußen0 €10 €10 €




15 €
Veranstaltung 3 Nächte Haus0 €15 €15 €




30 €
Veranstaltung 3 Nächte Draußen0 €15 €15 €




25 €
Veranstaltung 4 Nächte Haus0 €20 €20 €




40 €
Veranstaltung 4 Nächte Draußen0 €20 €20 €




35 €

Ausfall und verspätete Anmeldung

Ist für die Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, so ist bei Anmeldung nach dem Anmeldeschluss ein Zuschlag von 50 % des Beitrags fällig. Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss ist eine Ausfallgebühr von 50 % des Beitrags zu zahlen, sofern kein Fremdverschulden (beispielsweise in Form von Krankheit o.ä.) angegeben wird. Ausnahmen können durch den*die Landesschatzmeister*in beschlossen werden.

Deckelung der Teilnehmendengebühren für Teamer auf Landesverbandsebene

Teamer, definiert mit der Kategorie b bis d, können am Ende eines jeden Jahres die Teilnehmendengebühren zurückfordern, wenn diese zusammengerechnet über das laufende Jahr (01.01. bis 01.12) hinweg die Grenze von 120€ überschreiten. Die Differenz von 120€ zum bezahlten Betrag wird an den Teamer zurückgezahlt. Dies kann bis zum 01.12 des Jahres mittels eines formlosen schriftlichen Antrags an das Landesbüro geschehen. Der Antrag muss die folgenden Punkte enthalten: Namen und Daten der Veranstaltungen und die bezahlten Teilnehmendengebühren.

Erstattungen

Grundsätzlich ist mit den Mitteln des Landesverbands so wirtschaftlich wie möglich umzugehen. Die Abrechnung einzelner Kosten ist hier geregelt.

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Sofern Fahrtkosten durch den Landesverband übernommen werden, ist die günstigste zumutbare Anreise zu wählen. Dabei ist nach Möglichkeit eine Gruppenanreise zu wählen. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Wohnort und dorthin zurück erstattet, maximal werden aber die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Von der Veranstaltung abweichende Reisetage sind zulässig, insofern dadurch keine höheren Kosten entstehen. Im Regelfall soll die Anreise Reise dabei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen, eine Abrechnung von Fernbussen sowie Mitfahrgelegenheiten ist ebenfalls möglich. Zugreisen werden grundsätzlich nur in der zweiten Klasse gewährt, die Verwendung von Fernzügen (IC, ICE) ist für die Personengruppen außer a, b, c und d vorher durch das Landesbüro zu genehmigen. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug gelten folgende Kilometersätze, wobei für umfangreichere Materialtransporte Material als Mitfahrer*in eingetragen werden kann, sofern dies mit dem Landesbüro abgesprochen ist.

PersonengruppePKW grundsätzlichPKW je weitere*r Mitfahrer*inMotorrad grundsätzlichFahrrad
a30 ct0 ct20 ct5 ct
b16 ct0 ct10 ct5 ct
c10 ct2 ct10 ct5 ct
d10 ct2 ct10 ct5 ct
e10 ct2 ct10 ct5 ct

Flugreisen und Mietwagen werden nur nach Rücksprache mit dem Landesbüro erstattet, wobei darzulegen ist warum diese Anreise günstiger ist als eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nebenkosten der Reisen wie Nahverkehrs- oder Parktickets können ebenso übernommen werden.

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