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Auch wenn man es nicht glaubt, aber Abbildungen von Personen sind personenbezogene Daten, denn anhand ihres Aussehens kann ich eine Person identifizieren. Deshalb gilt hier also, neben der DSGVO, auch das alte KUG weiter: Keine Bilder verwenden, auf denen Menschen zu sehen sind, die darin nicht eingewilligt haben! Was ihr genau dabei beachten müsst, wie eine solche Einwilligung aussehen kann, in welchen Fällen keine Einwilligung nötig ist, das findet ihr hier:

Nach § 22 KUG dürft ihr ein Bildnis nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlichen. Eine Einwilligung muss vor der Veröffentlichung erfolgen. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind genau das: Ausnahmen. In der Regel benötigt ihr also immer eine Einwilligung. Wie ihr das machen könnt, seht ihr ... (ist in Arbeit)


Hier erstmal ein die wichtigsten Punkte:

  • Es ist egal, wo ihr veröffentlicht! Es gilt für das Internet genauso wie für Printmedien.
  • Auch Verbreitungen über Fileshare-Plattformen wie GoogleDrive, Dropbox oder OneDrive! Auch wenn ihr das Foto mit nur einer anderen Person bei WhatsApp und anderen Messengern teilt, gebt ihr das Bildnis an jemanden weiter und ihr erlaubt der App Zugriff auf das Foto. Im Prinzip ist schon das  aufnehmen mit einem Smartphone und das direkte hochladen in eine Cloud, schon eine Veröffentlichung!
  • Immer wieder gerne wird auch das Gerücht "Wenn mehr als sieben Personen auf einem Bild sind ist es kein Problem" angeführt. Auch diese Bilder unterliegen dem KUG! Es handelt sich dabei um ein Gerücht!
  • Man kann Personen auch von hinten erkennen oder mit verpixeltem Gesicht: Es reicht schon, dass die Mitschüler*innen, Nachbar*innen oder Bekannte diese Person identifizieren könnten.
  • Bei Filmen ist es egal, wie lange die Person zu sehen ist!
  • Ein öffentlicher Hinweis, dass Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, ist nicht ausreichend!

Minderjährige

Insbesondere bei Minderjährigen sollte die Einwilligung schriftlich vorliegen. Ihr könnt sie im Anmeldeformular unterbringen.

Bei Minderjährigen gilt: Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall vorliegen. Ab 14 Jahren bzw. ab einer gewissen Reife sollte jedoch auch die abgebildete Person zustimmen.

Es ist ein "höchstpersönliches Recht" darüber zu entscheiden, was jemand mit meinem Gesicht macht. Bereits Kinder und Jugendliche haben ein gewisses Recht darüber entscheiden zu dürfen. Ab einem bestimmten Alter bzw. einer bestimmten Reife solltet also zusätzlich zur Unterschrift der Eltern auch auf das Verhalten der*s Jugendlichen achten und auch diese noch mal fragen. Mit dem eigenen Verhalten drückt man nämlich stillschweigend aus, ob man einverstanden ist (s.u.). 
Also: Auch wenn die Erziehungsberechtigten unterschrieben haben, dass Bilder ihrer Kinder überall verwendet werden dürfen, können diese selber auf euch zukommen und sagen, dass sie nicht wollen, oder sich einfach aus dem Bild drehen, wenn sie merken, dass ein Bild gemacht wird. Das Einverständnis kann auch jeder Zeit widerrufen werden.

Sillschweigende Einwilligung

Eine stillschweigende Einwilligung liegt vor, wenn eine Person in dem vollen Bewusstsein, dass das Foto zur Veröffentlichung bestimmt ist, sich abbilden lässt. Die Crux ist hier das volle Bewusstsein


Aus diesem Grund sollte auf den Anmeldungen folgendes zu finden sein:


Ich bin/Wir sind einverstanden, dass ...

  • Foto- und Videoaufnahmen die während der Veranstaltung entstanden sind, auf denen ich/mein/unser Kind abgebildet bin/ist, vom BdP und all seinen Untergliederungen ausschließlich zum Zwecke seiner Öffentlichkeitsarbeit gespeichert, intern übermittelt und veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt auch im Internet und für fremde Dienste wie z.B. Social Media. Der BdP und all seine Untergliederungen verpflichtet sich zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und zur Einhaltung des diesbezüglichen Datenschutzes, auch bei einer Verarbeitung durch Dritte. Eine kommerzielle Nutzung findet nicht statt.
  • Foto- und Videoaufnahmen die während der Veranstaltung von mir/meinem/unserem Kind entstanden sind, vom BdP und all seinen Untergliederungen ausschließlich zum Zwecke seiner Öffentlichkeitsarbeit gespeichert, intern übermittelt und veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt auch im Internet und für fremde Dienste wie z.B. Social Media, sofern ich/mein/unser Kind den Verantwortlichen der Veranstaltung diese aus freien Stücken zur Verfügung stellt. Mit dieser Zustimmung geht keine Übertragung von Urheber*innenrechten einher, der BdP und all seine Untergliederungen verpflichtet sich zu deren Wahrung. Eine kommerzielle Nutzung findet nicht statt.

Datenschutz

  •  Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und stimme der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von mir/meinem/unseren Kind zum Zwecke der Durchführung der o.g. Veranstaltung im Rahmen der Datenschutzerklärung zu.

Diese Einwilligungen kann ich jederzeit widerrufen.


Urheberrecht

Bitte bedenkt bei all diesen Dingen auch das Urheberrecht

Weitere Infos: 

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